1.) die Prüfungsordnung des S.K.I.D ist zu erfüllen
weiterhin gilt:
Die Zulassung erfolgt durch den Dojoleiter nach Absprache mit den Trainern unter nachfolgenden Bedingungen:
2.) Wartezeiten:
8. bis 5. Kyu 9 Monate
4. bis 2. Kyu 12 Monate
1. Kyu 24 Monate
ab 1. Dan nach Vorschlag durch den Bundestrainer bzw. Dojo Leiter
3.) Pflichtveranstaltung seit letzter Prüfung:
3. bis 1. Kyu 2 bis 3 Bundeslehrgänge laut S.K.I.D.,
1 Wettkampfteilnahme
4.) Vorprüfung a) die Teilnahme an der Vorprüfung ist Pflicht
b) das Prüfungsprogramm muß auswendig vorgetragen und bestanden werden
c) erneute Prüfung ist erst zum nächsten Termin möglich
d) die Abnahme erfolgt durch den Dojoleiter mit Beratung der anderen Trainer
e) Prüfung ohne Kime / Kia gilt als nicht bestanden
5.) Training regelmäßige Trainingsteilnahme ist Voraussetzung
(mindestens 1x wöchentlich).