Prüfungsordnung

1.) die Prüfungsordnung des S.K.I.D ist zu erfüllen

 

weiterhin gilt:

 

Die Zulassung erfolgt durch den Dojoleiter nach Absprache mit den Trainern unter nachfolgenden Bedingungen:

 

 

2.) Wartezeiten:

8. bis 5. Kyu                                                  9 Monate

4. bis 2. Kyu                                                12 Monate

           1. Kyu                                                24 Monate

 

ab 1. Dan nach Vorschlag durch den Bundestrainer bzw. Dojo Leiter

 

3.) Pflichtveranstaltung seit letzter Prüfung:

 

3. bis 1. Kyu                        2 bis 3 Bundeslehrgänge laut S.K.I.D.,

                                               1 Wettkampfteilnahme

 

4.) Vorprüfung                    a) die Teilnahme an der Vorprüfung ist Pflicht

b) das Prüfungsprogramm muß auswendig      vorgetragen und bestanden werden

c) erneute Prüfung ist erst zum nächsten Termin möglich

d) die Abnahme erfolgt durch den Dojoleiter mit Beratung der anderen Trainer

e) Prüfung ohne Kime / Kia gilt als nicht bestanden

 

5.) Training                           regelmäßige Trainingsteilnahme ist Voraussetzung

                                                (mindestens 1x wöchentlich).

 

6.) Prüfungslehrgang        der Vorstand legt die entsprechenden Lehrgänge fest.